Endlich wieder Urlaub!
Liebe Gäste, endlich ist das Beherbergungsverbot zum 17.052021 aufgehoben und somit Urlaub auf der Sonneninsel möglich. Nachfolgend stellen wir alle wichtigen Informationen zur Anreise zur Verfügung. Ab dem 17. Mai 2021 dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben wieder touristische Reisen erfolgen und Beherbergungsbetriebe öffnen. Die Landesverordnung gilt bis zum 06.06.2021.
Was ist zu beachten?
- Wir sind verpflichtet Ihre Kontaktdaten zu erheben und innerhalb von vier Wochen dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Hierfür nutzen wir die Luca App. Bitte installieren Sie diese schon vor der Anreise. Bei Ihrer Ankunft in der Ferienwohnung scannen Sie ganz einfach den in der Wohnung angebrachten Barcode und sind eingecheckt.
- Wir benötigen bei Anreise einen Nachweis über einen negativen Corona Test. Dieser kann in digitaler oder gedruckter Form in deutscher, englischer, spanischer, französischer oder italienischer Sprache vorliegen. Es kann ein Nachweis über einen Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, der zum Beispiel in einer Teststation, in einer Apotheke, bei einem Arzt oder durch entsprechend ausgebildetes Personal in einem Betrieb gemacht wurde. Bei einem Antigen-Schnelltest darf das Testergebnis maximal 24 Stunden alt sein. Auch ein PCR-Test (Labortest) ist zulässig, hier darf das Testergebnis maximal 48 Stunden alt sein. Lassen Sie sich bitte unbedingt vor Abreise in Ihrem Heimatort testen!
- Die häufigsten Fragen und Antworten gibt es hier: https://faq.fehmarn-schnelltest.de/
- Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test.
- Vollständig Geimpfte (grundsätzlich zwei Impfungen und mindestens 14 Tage Abstand zur zweiten Impfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen. Hier reicht der Impfnachweis durch Vorlage eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung bzw. der Genesenen Nachweis (positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist). Gäste mit Corona typischen Symptomen müssen sich aber testen lassen.
- Zusätzlich müssen uns unsere Gäste alle 72 Stunden einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen. Es gelten die oben genannten Anforderungen. Diese Testpflicht gilt weiterhin nicht für Kinder unter sechs Jahren sowie für vollständig Geimpfte und Genesene, sofern diese keine Corona typischen Symptome haben.
- Auch in den Beherbergungsbetrieben (d.h. in einem Hotelzimmer, in der Ferienwohnung, im Wohnmobil usw.) gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (fünf Personen aus zwei Haushalten sind zulässig, Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte zählen nicht mit). Geimpfte und Genesene zählen bei der Personenzahlbegrenzung nicht mit.
- Teststationen auf der Insel Wichtig: Bitte buchen Sie schon vor Ihrer Anreise sämtliche Test-Termine für Ihren gesamten Aufenthalt und drucken Sie bereits zu Hause die erforderlichen Dokumente aus, damit die Testabwicklung möglichst reibungslos und ohne lange Wartezeiten gestaltet werden kann. Die Terminbuchung ist ab Freitag, den 14. Mai über die Internetseite www.fehmarn-schnelltest.de möglich. Hier können Sie sich für Ihren Wunschstandort und eine Uhrzeit registrieren. Per E-Mail erhalten Sie einen QR-Code, den Sie ausgedruckt zusammen mit Ihrem Personalausweis, Reisepass oder einer gültigen Meldebescheinigung zum Testtermin mitbringen. In den Testzentren führt geschultes Personal kostenfreie PoC-Antigentests durch. Gäste aus dem Ausland müssen die Kosten in Höhe von 19,99 € für den Test selber tragen. Die Bezahlung kann per PayPal oder bargeldlos vor Ort erfolgen. Nach einem einfachen Nasen-Abstrich liegt das Schnelltest-Ergebnis bereits nach 20 Minuten digital vor. Sie erhalten Ihr Testergebnis als PDF per E-Mail. Personen ohne Zugang zur Online-Terminbuchung, können direkt zur Teststation kommen, müssen jedoch Wartezeit einplanen. Die Testzentren haben ab dem 17. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet und befinden sich an folgenden Standorten:
- Teststation Burg (Mummendorfer Weg, Nähe Inselklinik)
- Teststation Burgtiefe/Südstrand (Großparkplatz Ost)
- Teststation Bojendorf (Strandparkplatz) * Teststation Ausweichparkplatz E47 (Abfahrt Blieschendorf/Landkirchen; Richtung Albertsdorf)
Das Testzentrum im Senator-Thomsen-Haus in der Breiten Straße in Burg bleibt ab dem 17. Mai ausschließlich für Einwohner: innen Fehmarns geöffnet. Weitere Informationen und Verhaltenshinweise erhalten Sie auf der Seite unseres Tourismusservice https://www.fehmarn.de/aktuelles
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